Einlagensicherung
EU-Einlagensicherung im Überblick
Alle in Vontobel gelisteten Banken sind Mitglied einer gesetzlichen Einlagensicherung in ihrem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Im Insolvenzfall einer Bank sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Kunde und pro Institut geschützt.
Wer ist geschützt?
- Natürliche Personen und die meisten juristischen Personen
- Einlagen auf Giro-, Spar- und Festgeldkonten
- In EUR und ausgewählten anderen Währungen
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Anlage von 120.000 € über eine Bank wären 100.000 € geschützt, 20.000 € nicht. Bei einer Aufteilung auf zwei Banken (je 60.000 €) wären beide Beträge vollständig geschützt.
Länderspezifische Systeme
Jedes EU-Land unterhält ein eigenes System (z.B. EdB Deutschland, DGS Niederlande, FGDR Frankreich). Der Mindest-Schutzbetrag von 100.000 € ist EU-weit harmonisiert.